Wer bezahlt die genetische Beratung?
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für genetische Beratungen.
In der privatärztlichen Abrechnung werden der Zeitaufwand in der Beratung und die gutachterliche Beurteilung berechnet. Dies ist in Form von sog. GOÄ-Abrechnungsziffern vorgeschrieben.
Von privaten Versicherern wird z.T. die Erstattung der für die genetische Beratung vorgeschriebenen GOÄ-Ziffer 85 verweigert, so dass z.B. die im Rahmen der Mutterschafts- Richtlinien gesetzlich empfohlenen Leistungen hier nicht ersattet werden.
Bitte Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über diese Voraussetzungen.